Was ist Podologie?
Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Lehre des Fußes“.
Heute steht es für die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Die Podologie ist auf Grund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nicht ärztlicher Heilberuf definiert.
Die Tätigkeiten eines Podologen sind vielfältig.
Präventive und therapeutische Maßnahmen in den Bereichen, Orthopädie, Dermatologie, Chirurgie und Innere Medizin erfordern eine solide Ausbildung, damit die Podologen kompetent ihren Beitrag im interdisziplinären Betreungskonzept rund um den Fuß gerecht werden können.
Dies gilt besonders für Risikopatienten (wie z.B. Menschen mit Diabetes).
Podologen arbeiten zum Beispiel in der eigenen Praxis meist mit Kassenzulassung (Heilmittelverordungen für Diabetiker), in Kliniken oder Fußambulanzen.
Mit dem Berufstitel ist sowohl für den Patienten als auch für Ärzte deutlich erkennbar, wer die dem Gesetz entsprechende Ausbildung durchlaufen hat.
Dies dient hauptsächlich dem Patientenschutz.
Menschen, die nicht über die erforderliche Qualifikation verfügen, dürfen weder die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ noch die Bezeichnung „Medizinischer Fußpfleger“ verwenden.
Der Gesetzgeber hat mit dem Podologengesetz den Titel geschützt und die Ausbildungsinhalte schriftlich fixiert.
Die Ausbildung zum Podologen/in schließt mit einem Staatsexamen ab.
Die begrüßenswerte Weiterentwicklung der Podologie in Deutschland hat in letzten Jahren zu bedeutenden Fortschritten geführt. So ist es zwischenzeitlich möglich, zusätzlich zur klassischen Podologie, die Weiterqualifikation zum Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Podologie zu erlangen.
Ein weiterer Meilenstein in der beruflichen Fortentwicklung der Podologie ist die Konzipierung des Studienganges Bachelor of Sience am Transferinstitut IKT der Steinbeis Hochschule Berlin.